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Freund/in des RSO - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

„Freund/in des RSO“ ist ein Publikumsclub des ORF Radio-Symphonieorchesters Wien. Mitglieder dieses Publikumsclubs können entweder eine „Silberne Mitgliedschaft“ oder eine „Goldene Mitgliedschaft“ abschließen.

Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann auf zwei Arten erworben werden:

  • Bei vorhandenem Anmeldeformular: Die Mitgliedschaft kommt mit Bezahlung des jeweils gültigen, jährlichen Kostenbeitrags nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“) zustande.
  • Bei Online-Anmeldung: Bei Online-Anmeldung bietet der/die Kunde/Kundin dem ORF, Würzburggasse 30, 1136 Wien (folgend „ORF“) den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung über die Mitgliedschaft nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“) an. Die Annahme des Angebots durch den ORF erfolgt durch Zusendung/Ausstellung einer für den Vertragszeitraum gültigen Mitgliedskarte.

Ö1 Club-Mitglieder erhalten die Silberne Mitgliedschaft um € 25 statt € 33,-.
ORF RadioKulturhaus-kartenbesitzerinnen erhalten 10% auf die Silberne Mitgliedschaft.

Änderungen der Daten des/der Kunden/Kundin sind dem ORF unverzüglich zu melden. Nachteile aus der Unterlassung dieser Pflicht gehen zu Lasten des/der Kunden/Kundin.

Rücktrittsrecht

Der/die Kunde/Kundin kann binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der Mitgliedskarte (bei Online-Anmeldung) bzw. sieben Werktage nach Bezahlung des jeweils gültigen, jährlichen Kostenbeitrages vom Vertrag zurücktreten. Dazu muss die Mitgliedskarte retourniert und eine Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen gesendet werden. Wurde bereits ein mit der Mitgliedschaft verbundener Vorteil in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kostenbeitrages.

Vorteile der Mitgliedschaft „Freund/in des RSO“

Silberne Mitgliedschaft

Die gültige silberne Mitgliedschaft berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vorteile, wie etwa:

  • Besuch von Orchesterproben
  • eine Gratis-CD pro Saison
  • Ermäßigung auf zahlreiche Konzerte in Konzerthaus, Musikverein, Theater an der Wien und ORF RadioKulturhaus gegen Vorlage der Mitgliedskarte: Ermäßigung auf bis zu 2 Einzelkarten mit Beginn des regulären Vorverkaufs (telefonisch, per Mail oder direkt an der Kassa des Veranstalters)
  • RSO Freunde erhalten die ORF RadioKulturhaus-Karten um 10% ermäßigt (nur im ORF Shop zu beziehen)
  • 10% Ermäßigung auf Konzertreisen bei Tourneen des Orchesters
  • Sonderkonditionen bei CD-Veröffentlichungen des Orchesters im ORF-Shop
  • Zusendung der Jahresbroschüre

Goldene Mitgliedschaft

Zusätzlich zu den Vorteilen der silbernen Mitgliedschaft berechtigt eine gültige goldene Mitgliedschaft zur Inanspruchnahme folgender Vorteile:

  • Zwei Freikarten für ein ausgesuchtes Konzert pro Konzertsaison mit Pausenempfang
  • Exklusive Präsentation des Jahresprogramms des RSO vor der öffentlichen Bekanntgabe
  • eine jährliche exklusive Veranstaltung und Empfang mit Chefdirigent Cornelius Meister, Intendant Christoph Becher und ausgewählten Musiker/innen des Orchesters
  • 25% Ermäßigung auf Konzertreisen bei Tourneen des Orchesters
  • Auf Wunsch: Nennung im Saisonprogramm und auf der RSO-Homepage

Die gewährten Vorteile könne jederzeit geändert werden. Die aktuellen, jeweils gültigen Vorteile der Mitgliedschaft können im Internet unter rso.ORF.at/Freunde eingesehen werden.

Nutzung

Gültigkeit
Die Mitgliedschaft ist für ein Jahr ab Ausstellungsdatum bis zum Ablauf des zwölften Monats gültig. Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Vergünstigungen können ab dem Zeitpunkt eingelöst werden, ab dem die Mitgliedskarte im physischen Besitz des Karteninhabers und der Mitgliedsbeitrag bezahlt worden ist. Die Vertragsparteien haben das Recht, die Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund, insbesondere bei begründetem Verdacht einer nicht vertragskonformen Nutzung der Mitgliedschaft, mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Die Mitgliedschaft verliert damit sofort ihre Gültigkeit und das Mitglied wird gesperrt. Der/Die Kunde/Kundin ist verpflichtet, gegen Aufforderung des ORF eine gesperrte Mitgliedskarte unverzüglich dem ORF zu übermitteln, wobei bei einem in der Sphäre des/der Kunden/Kundin gelegenen Grund die Kosten der Übermittlung der/die Kunde/Kundin zu tragen hat und der/die Kunde/Kundin keine Entschädigung erhält.

Die Vorteile, die mit einer gültigen Mitgliedschaft verbunden sind, können nur von dem/der Kartenbesitzer/in genutzt werden. Um eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen, ist die Mitgliedskarte bei Nutzung der Vorteile mitzubringen und dort mit einem Lichtbildausweis vorzuweisen. Jede Weitergabe der Mitgliedskarte an Dritte ist untersagt.

Verlust/Beschädigung

Bei Verlust oder Diebstahl der Karte ist der/die Kunde/Kundin verpflichtet den ORF unverzüglich zu verständigen. Die Karte wird dem/der Kunden/Kundin ehestmöglich vom ORF neu ausgestellt und an den/die Kunden/Kundin gesandt. Ab der zweiten Diebstahls- bzw. Verlustmeldung ist der ORF berechtigt, € 10,- für die Neuausstellung der Karte zu verrechnen. Im Falle des Hervorkommens der verlorenen/gestohlenen Karte nach Aushändigung einer neuen Karte ist die alte Karte auf Kosten des/der Kunden/Kundin entschädigungslos an den ORF zurückzusenden.

Sonstige Bestimmungen

Änderung der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem/der Kunden/Kundin schriftlich an die zuletzt bekanntgegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Sie gelten als genehmigt, wenn der/die Kunde/Kundin nicht binnen 30 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch gilt diese Vereinbarung als aufgelöst und die Karte ist auf Kosten des/der Kunden/Kundin dem ORF zurückzustellen. Auf die Bedeutung der Unterlassung des Widerspruchs wird der/die Kunde/Kundin in der Mitteilung über die Änderung der AGB gesondert hingewiesen werden.

Rechts- und Gerichtswahl
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Die Anwendung des UN‑Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des/der Kunden/Kundin.

RSO Wien on air

Mi., 16.04., 19:00 Uhr

FM4 Radiosession Milky Chance x  RSO Wien 

So., 27.04., 11:05 Uhr, ORF 2

Festakt 80 Jahre

2. Republik 

ORF RSO
ORF Radio-Symphonieorchester Wien
Argentinierstraße 30a
1040 Wien

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